Steuervorteile nutzen bis Ende 2027
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbürgerschaft die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Damit entfallen künftig auch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für werterhaltende Massnahmen – wie Ersatz oder Reparaturen von Einbauten.
Noch bis Ende 2027 können diese Arbeiten steuerlich geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, diese Chance rechtzeitig zu nutzen.
Massnahmen die den Wert erhalten sind abzugsfähig! Bspw.:
- Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke
- Ersatz/Reparatur von Fenstern, Türen, Böden, Küche, Bad
- Maler-, Gipser- und Tapezierarbeiten
- Renovationen von A bis Z
Bitte beachten Sie – viele Arbeiten brauchen ein Baugesuch und damit Zeit.
Bei uns bekommen Sie alle Dienstleistungen aus einer Hand.
Zusammen mit unseren langjährigen Partnern können wir Ihnen Komplettlösungen für Ihr Vorhaben anbieten.
Vom Baugesuch bis zur Ausführung – Ein Ansprechpartner für alles.
Gerne beantworten wir unverbindlich Ihre Fragen
Roger Blöchliger
Mitglied der Geschäftsleitung
Holzbau-Polier
Projektleiter
Personalwesen
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Urs Keller
Holzbau-Polier
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